Happy Transnational Day Against Racism Powerful People! : Statement zum Abschluss des Berliner Konsultationsprozesses 'UN Dekade Black Berlin 2018'
- by Black Feminist Power
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Wie viel Exklusion können sich unsere öffentlichen Institutionen in einer pluraler werdenden Gesellschaft leisten?
- Ein Statement des wissenschaftlichen Teams ‚DiversifyMatters’, eine Fachgruppe der Schwarzen Feministischen Selbstorganisation Generation Adefra, zum abgeschlossenen Konsultationsprozess „Die Sichtbarmachung der Diskriminierung und sozialen Resilienz von Menschen afrikanischer Herkunft“, im Rahmen der UN Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft 2015-2024.
Das wissenschaftliche Team ‚DiversifyMatters’@Generation Adefra: Prof. Dr. Maureen Maisha Auma, Katja Kinder und Peggy Piesche.
„Setzen Sie sich gemeinsam mit uns für eine rassismuskritische Gesellschaft ein!“
Foto Credits @ Deborah Moses-Sanks
Der durch die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung und der dort angesiedelten Landesstelle für Gleichbehandlung und gegen Diskriminierung (LADS), initiierte konsultative Prozess zur Sichtbarmachung der Diskriminierung von Berliner*innen afrikanischer Herkunft wurde im vergangenen Jahr 2018 von unserem wissenschaftlichen Team durchgeführt. Unsere Schwarze feministische Selbstorganisation besteht als Initiative seit Mitte der Achtziger Jahre. Unseren Zusammenhang verstehen wir als Ort der Stärkung von intersektional-feministisch inspirierten Kritiken und intersektional-rassismuskritischen Neugestaltungen von Gesellschaft. Unser Fokus besteht vor allem darin, die soziale Wirklichkeit auch in ihren transnationalen und globalisierten Dimensionen konsequent aus der Perspektive von ‚Feminist Africans’, von Akteur*innen afrikanischer Herkunft, die sich diskriminierungskritisch und gleichstellungsorientiert engagieren, zu (re-) formulieren. Von diesem Standpunkt aus haben wir die diversen Berliner Communities of African Heritage im letzten Jahr zu ihren Erfahrungen mit Formen der anti-schwarzen Dehumanisierung (Anti-Blackness) befragt. Zusammengetragen haben wir auf dieser Basis Fallvignetten aus allen Lebensbereichen, wie z.B. Bildung, Kultur, Gesundheit und Pflege, Wohnungs- und Arbeitsmarkt. Die Systematisierung dieser Fallvignetten nennen wir Diskriminierungsnarrative. Diese Berliner Geschichten geben Auskunft über die Gestalt und Muster, über die Allgegenwärtigkeit und Unentrinnbarkeit und schließlich über die verheerenden Folgen der systematischen Missachtung, Herabwürdigung, Abqualifizierung, die im Alltag erfahrenen Respektlosigkeiten und Verletzungen, die Berliner*innen afrikanischer Herkunft bewältigen müssen. Die Barrieren für Menschen afrikanischer Herkunft sind als enorm hoch einzuschätzen, in ihrem Bestreben, ein selbstbestimmtes Schwarzes Leben unter Bedingungen der Normalität von Rassismus zu führen.
Ziel des konsultativen Prozesses war es, eine fundierte Grundlage für die Konzipierung von Maßnahmen zu erarbeiten, die während der UN Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft 2015-2024 umgesetzt oder wenigstens eingeleitet werden können. Diese Maßnahmen orientieren sich daran, die Diskriminierung von Menschen afrikanischer Herkunft öffentlich zu thematisieren, sie greifbarer und dadurch veränderbar zu machen. Unerlässlich für diese Arbeit ist eine Bestandsaufnahme darüber, in welchen Lebensfeldern anti-schwarze Formen der Dehumanisierung besonders stark aufkommen. Hierzu gab es einige paradoxe Befunde: Der Bereich Bildung wurde als ein durch rassistisch und kolonialistisch geprägtes und durch historische Exklusionen strukturiertes Feld mehrfach genannt, zugleich wurde dieses Feld aber auch als der Schlüssel zur Erhöhung der Selbstbestimmung und der sukzessiven Realisierung von Anerkennung hervorgehoben. Berliner*innen afrikanischer Herkunft erleben erstaunlich geringe Barrieren dabei, Gesundheitsberufe – vor allem im Pflegebereich – zu ergreifen. Dies ist vor allem aufgrund des sehr hohen Personalbedarfs in diesem Bereich zu erklären. Die Alltagserfahrungen als Schwarze Professionelle, wie massive Abqualifizierungen, Missachtungserfahrungen und starke Herabwürdigungen im Berufsalltag, stehen jedoch im starken Kontrast zu diesem leichteren Zugang. Dazu kommt die Unthematisierbarkeit dieser tagtäglichen dehumanisierenden Erfahrungen. Die Arbeitsrealität Schwarzer Professioneller in Gesundheitsberufen wird damit strukturell unsichtbar, was sich wiederum auch in der vertikalen Repräsentanz und Anerkennung im Gesundheitswesen niederschlägt. Es fehlt eine gemeinsame diskriminierungskritische Sprache im Berufsalltag des Gesundheitswesens. In den meisten Gesundheitsinstitutionen gibt es keinen Begriff von marginalisierten, stigmatisierten Gruppen, die aufgrund ihres gesellschaftlich vulnerablen Status, Unterstützungsstrukturen und vor allem Möglichkeiten zur gemeinschaftlichen Solidarisierung und Entlastung brauchen. Zwischen der gegenwärtigen Realität rassistisch geprägter Alltagsstrukturen und dem Ziel als gleichberechtigte soziale Mitglieder der Gesellschaft quer durch alle Lebensfelder mit Respekt behandelt zu werden, liegen erhebliche Barrieren! Für die konstruktive Inblicknahme und den Abbau dieser Barrieren sind die öffentlichen Institutionen selbst zuständig! Die Realität sieht aber so aus, dass den Diskriminierten in Umkehrung die Beweislast aufgebürdet wird und sie damit im Endeffekt allein gelassen werden.
Ein etwas tieferer Einblick ...
Menschen afrikanischer Herkunft im Berliner Bildungswesen:
Vor allem in der Institution Schule gehören Erfahrungen der verwehrten Anerkennung, starker Verletzungen und Missachtungen zu ‚normalen’ Vorkommnisse im Alltag für Kinder und Jugendliche afrikanischer Herkunft. Diese rassistisch geprägten Realitäten beginnen leider schon in Bildungsinstitutionen der frühkindlichen Bildung und Erziehung. Didaktische Materialien, Darstellungstechniken, Spielinhalte und Interaktionen, eingeübte Streit- und Konfliktschlichtungen wiesen in nicht unerheblichem Maße Bestandteile von dominanzgesellschaftlichen, rassistischen Hierarchien auf. Die Verantwortung, auf die darin enthaltenen Stigmatisierungen, Marginalisierungen, Dehumanisierungen und Exklusionen hinzuweisen, wurde dem rassistisch markierten Kind, dem Kind afrikanischer Herkunft, zugewiesen. Die Angehörigen von Kindern afrikanischer Herkunft wurden vielfach dazu gezwungen, nicht nur die erfahrene Diskriminierung als tatsächliche Diskriminierung plausibel begründen und erläutern zu müssen, sie bekamen zudem das Krisenmanagement aufgebürdet und wurden zusätzlich noch mit einem diffusen Bildungsauftrag belastet. Sie sollten Texte und Materialien vorschlagen/besorgen, um die Situation hinreichend zu bearbeiten. D.h. rassistisch markierte Kinder bzw. ihre Familien mussten zum einen den Bildungsauftrag der Institution übernehmen und zum anderen Nachweise der Legitimität ihrer erfahrenen Diskriminierung erbringen. Es kann daher von einer normalisierten Abwehr seitens vieler Berliner Bildungsinstitutionen gesprochen werden, die rassistisch geprägte Diskriminierungserfahrungen als allgemein konfliktgeprägte Verhandlungen auffassten und oftmals die Gründe für die erfahrene Diskriminierung in dem Verhalten des diskriminierten Kindes zu suchen bemüht waren.
Menschen afrikanischer Herkunft im Berliner Gesundheitswesen und in Gesundheitsberufen:
Hier war es sehr erschreckend festzustellen, wie ungebrochen der Anteil von kolonialrassistischem Wissen im deutschen Gesundheitswissen weiterwirkt. Wir haben zahlreiche Berliner Geschichten von Menschen afrikanischer Herkunft gesammelt, denen in Berlin eine Blutspende verwehrt wurde mit dem Verweis auf ihre „Herkunft“. Das Blutspende Gesetz (Transfusionsgesetz) ist zwar schon diskriminierungskritisch überarbeitet worden, es benachteiligt dennoch disproportional unterschiedliche vulnerable Gruppen (sogenannte Risikogruppen). Menschen afrikanischer Herkunft zählen zu diesen stigmatisierten Gruppen, die sich faktisch mit ihren biogenen Anteilen nicht in die Solidargemeinschaft von Blutspender*innen einbringen dürfen. Schwarzes Leben und die Lebensorte Schwarzer Bevölkerungen werden im deutschen medizinischen Diskurs noch immer mit Gefährdung der öffentlichen Gesundheit und mit Verseuchungsgefahr in Verbindung gebracht. Der Aufenthalt oder das Aufwachsen in geopolitischen Räumen, die zu afrikanischen Gebieten/Gesellschaften gehören, werden zu Risiko- und faktisch zu Ausschlussfaktoren bei einer Blutspende stigmatisierend ausgelegt. Dies wirkt als Grenzziehung und Exklusionszeichen an weiße Mitglieder der majorisierten Gesellschaft, die als explizit erwünschte Spender*innen die Markierungen in den Fragebögen lesen und dies mit der Adressierung an potentielle Spender*innen afrikanischer Herkunft verbinden. Gleichzeitig weisen Bestände von biogenen Registern, die spezifisch für die Behandlung von Menschen afrikanischer Herkunft grundlegend sind, bedeutende Lücken oder gar Mängel auf. Kritik am Weiterwirken rassistischen medizinischen Wissens wird im europäischen Raum am stärksten im Vereinigten Königreich (UK) formuliert. Menschen afrikanischer Herkunft finden in der entsprechenden Stammzellspenderdatei (Knochenmarkspenderdatei) disproportional zur weißen Bevölkerung schlechter eine passende Spende. Die Gründe für die Unterrepräsentanz und Unterversorgung in Spenderdateien sind komplex mit rassistisch geprägten sozialmedizinischen, sozialhistorischen Umständen verwoben. Generell muss kritisiert werden, dass bei gewährenden und lebensrettenden Gesundheitsverfahren die spezifische gesellschaftliche Lage von Menschen afrikanischer Herkunft, hier vor allem die Erfahrung rassistischer Dehumanisierung als Stressfaktor, ausgeblendet wird. Bei repressiven medizinischen Deutungen und Gesundheitsverfahren werden Menschen afrikanischer Herkunft, ähnlich wie andere rassistisch dehumanisierte Gruppen (Sinti und Roma, Menschen, die als muslimisch wahrgenommen werden, People of Color) kulturalisiert und zum ‚medizinischen Problem’ gemacht. Im Bereich der psychosozialen Versorgung haben wir Berliner Geschichten hierzu gesammelt: Der Grund für psychische Krisen wird vorschnell entlang einer Pathologisierung der Familienverhältnisse oder der sexuellen Verhältnisse von Hilfesuchenden afrikanischer Herkunft gedeutet. Die Diagnosen ‚aggressiv’ oder ‚hysterisch’ werden überproportional bei rassistisch dehumanisierten Hilfesuchenden ins Spiel gebracht. Hingegen fehlt rassismuskritisches Wissen bei der Gesundheitsversorgung von Hilfesuchenden afrikanischer Herkunft nahezu komplett. Und schließlich lässt der Anteil von Forscher*innen afrikanischer Herkunft in der Transfusionsforschung und in der Hämatologie zu wünschen übrig! Es wäre sinnvoll eine spezifische Sektion des Berufsverbandes (Gesundheitsberufe) für marginalisierte und rassistisch dehumanisierte Professionelle einzurichten und das sichtbar zu machen! Rassismuskritische Forscher*innen und medizinische Professionelle (sowohl minorisierte als auch majorisierte) fehlen! Rassismus muss als krankmachender Stressfaktor endlich ernstgenommen und in Konzeptionen der Salutogenese verankert werden!
Unsere Empfehlung:
Berliner*innen afrikanischer Herkunft in Gesundheitsberufen in Zahlen!
Menschen afrikanischer Herkunft im Berliner Bildungswesen in Zahlen!
Im Laufe der UN Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft 2015 – 2024 sollen unserer Empfehlung nach Zahlen für jedes Ressort der Berliner Verwaltung, wo nicht vorhanden generiert und veröffentlicht werden! Mit dieser Analyse können Partizipationslücken, die Qualität dieser Partizipation (Verteilungsgerechtigkeit, horizontale Verteilung vs. vertikale Verteilung) und Schutzlücken konkreter erfasst werden. Sind Menschen afrikanischer Herkunft in Entscheidungs- und Leitungspositionen vertreten? In welchen Bereichen nimmt ihre Repräsentation erheblich ab? Ein Ziel wäre es, die Solidarität innerhalb dieser marginalisierten Gruppe zu erhöhen und zu fördern, anstatt ihre Isolation voneinander hinzunehmen oder gar zu nähren. Das Gleiche gilt für die Förderung von Solidarität zwischen dieser spezifischen Gruppe und anderen vulnerablen Gruppen im jeweiligen Ressort der Berliner Verwaltung. Durch die Veröffentlichung von Zahlen wird die Sichtbarkeit von marginalisierten Gruppen erhöht. Gleichzeitig werden ihre strukturelle Unsichtbarkeit und das vorhandene Repräsentationsgefälle kritisierbar. Das alles sind unerlässliche Handlungsgrundlagen für die Aufgabenressorts der Berliner Senatsverwaltungen.
Und zum Schluss noch einmal die Frage:
„Wie viel Exklusion kann sich Ihre Institution in unserer pluralen Gesellschaft leisten?“
In den vielen Gesprächen mit den Berliner Senatsverwaltungen zu ihrer Schutz- und Beteiligungsplicht aller in inklusiven Gesellschaften, waren sämtliche Positionen vertreten. Einige Verwaltungen hatten bereits vor unserer Anfrage ein Problembewusstsein über die in ihrer Institution vorhandenen Barrieren entwickelt und hatten auch schon Ideen bezüglich der Gründe dafür, warum ihre Institution relativ homogen strukturiert ist – zumindest in der vertikalen Verteilung (Gestaltungs- und Entscheidungspositionen). Diese Ansprechpartner*innen weisen schon Ansätze für eine diskriminierungskritische, eine rassismuskritische Verwaltung auf. Sie begreifen Diversität und Diversifizierung als eine sukzessive, barrierenkritische Transformation von sozialen Räumen. Sie arbeiten ansatzweise bereits im Modus von „Fix The Institution“. Sie sind bestrebt die institutionelle Verantwortlichkeit für die Gestaltung einer gerechten und inklusiven Gesellschaft konkret werden zu lassen! Zu unserer Besorgnis verharrt jedoch ein Teil der Berliner Verwaltung noch im Modus von „Fix The Excluded“. Sie gehen davon aus, dass exkludiert werden daran liegt, dass sich die Exkludierten nicht im (fairen) Wettbewerb durchgesetzt haben. Sie verknüpfen Teilhabe sehr eng mit dem, was sie als ‚Qualität’ deuten. Für sie setzt sich Qualität automatisch durch. Diejenigen, die exkludiert werden, sind infolgedessen aufgrund ihrer Mängel an Qualität in ihrer Institution abwesend. Sie sehen ihre Aufgabe vor allem darin, die Exkludierten ‚anpassungsfähig‘ zu machen, ‚fit zu machen’ in exklusiven Institutionen trotzdem Eingang zu finden. Das ist ernüchternd, zumal ihnen oftmals gar nicht bewusst ist, wie wenig sie von Prozessen der Exklusion und von den konkreten Lebenslagen (Diskriminierungsrealität und entwickelten Resilienz) der Exkludierten selbst wissen. Jedoch liegt die Verantwortung, eine gleichstellungsorientierte und inklusive Gesellschaft zu gestalten, im Wesentlichen in den Händen von öffentlichen Institutionen. Diese können durch demokratische Innovationen so viele Gesellschaftsmitglieder -wie jeweils möglich- beteiligen und sie müssen ihnen zudem bei der Realisierung ihrer Teilhabe zudem effektiven Schutz gewährleisten.
Der vollständige Abschlussbericht zum Konsultationsprozess „Die Sichtbarmachung der Diskriminierung und sozialen Resilienz von Menschen afrikanischer Herkunft“, im Rahmen der UN Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft 2015-2024, wird auf der Website der LADS im ersten Halbjahr 2019 veröffentlicht. |
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